Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Bußgeld & Strafen

Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr

Kurz & knapp

Alkohol am Steuer hat zwei rechtlich völlig verschiedene Stufen: Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit (500–1500 Euro, 2 Punkte, 1–3 Monate Fahrverbot). Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat — mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis.

0,5 bis 1,09 Promille: die Ordnungswidrigkeit

Wer ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Die Sanktionen sind gestaffelt:

Sanktionen bei Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit (0,5–1,09 Promille)
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
1. Verstoß500 €21 Monat
2. Verstoß1.000 €23 Monate
3. Verstoß1.500 €23 Monate

In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze (250 €, 1 Punkt).

Ab 1,1 Promille: die Straftat

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit — unabhängig vom Fahrverhalten liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor. Die Folgen gehen weit über ein Bußgeld hinaus: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte und Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, ab 1,6 Promille regelmäßig plus MPU. Schon zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bei Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall) eine Straftat vorliegen. Was Entziehung der Fahrerlaubnis konkret bedeutet, erklärt Führerschein weg — was tun? In diesem Bereich ersetzt keine Ersteinschätzung die Verteidigung durch eine Anwältin oder einen Anwalt — hier zahlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besonders aus.

Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.

Häufige Fragen

Ab wie viel Promille macht man sich strafbar?
Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit: Fahren ist dann eine Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis. Zwischen 0,3 und 1,09 Promille kann bei Ausfallerscheinungen ebenfalls eine Straftat vorliegen.
Was droht zwischen 0,5 und 1,09 Promille?
Ohne Ausfallerscheinungen ist das eine Ordnungswidrigkeit: beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot; bei Wiederholung 1000 bzw. 1500 Euro und 3 Monate Fahrverbot.
Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?
In der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze. Ein Verstoß kostet 250 Euro, 1 Punkt und zählt als Verstoß mit Probezeit-Folgen.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Situation in unter einer Minute ein — unverbindlich und ohne Anmeldung.

Schnellcheck starten

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der amtliche Bußgeldkatalog (BKatV) und die Entscheidung der zuständigen Behörde bzw. des Gerichts.