Geblitzt worden — was tun?

Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr

Kurz & knapp

Geblitzt worden? Ruhe bewahren — es gibt feste Abläufe und Fristen. Erst kommt meist ein Anhörungsbogen, dann der Bußgeldbescheid. Ab dessen Zustellung läuft die 2-Wochen-Frist für den Einspruch. Was konkret droht, hängt von Verstoß, Ort und gemessenem Wert ab — die Übersicht dazu finden Sie hier.

Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.

Häufige Fragen

Ich wurde geblitzt — wann kommt Post?
In der Regel innerhalb weniger Wochen. Die Behörde muss die Ordnungswidrigkeit innerhalb von 3 Monaten verfolgen — kommt der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid später und wurde die Verjährung nicht unterbrochen, kann der Vorwurf verjährt sein.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?
Sie müssen nur die Angaben zur Person vervollständigen. Zum Vorwurf selbst müssen Sie sich nicht äußern — und sollten es ohne Prüfung auch nicht, denn Angaben können später nicht zurückgenommen werden.
Woher weiß ich, was mich erwartet?
Entscheidend sind Verstoßart, Ort und gemessener Wert nach Toleranzabzug. Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Angaben in unter einer Minute nach Bußgeldkatalog ein.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

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Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der amtliche Bußgeldkatalog (BKatV) und die Entscheidung der zuständigen Behörde bzw. des Gerichts.