Führerschein weg — was tun? Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
Stand: · Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog, ohne Gewähr
Kurz & knapp
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
| Fahrverbot | Entzug der Fahrerlaubnis | |
|---|---|---|
| Dauer | 1–3 Monate | mindestens 6 Monate Sperrfrist, oft länger |
| Fahrerlaubnis | bleibt bestehen | erlischt vollständig |
| Danach | Führerschein kommt automatisch zurück | Neuerteilung muss beantragt werden |
| MPU | nein | je nach Anlass möglich (z. B. Alkohol, 8 Punkte) |
| Typischer Anlass | grobe OWi (31/41 km/h zu viel, qualifiziertes Rotlicht) | Straftat, 8 Punkte, Alkohol ab 1,1 ‰ |
Fahrverbot: die 1–3-Monats-Pause
Das Fahrverbot (§ 25 StVG) folgt typischerweise auf grobe Verkehrsverstöße — etwa 31 km/h zu viel innerorts, 41 km/h zu viel außerorts oder einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Der Führerschein wird für die Dauer amtlich verwahrt. Für Ersttäter gilt die 4-Monats-Regel: Sie bestimmen selbst, wann das Verbot innerhalb von 4 Monaten beginnt. Vor Rechtskraft des Bescheids dürfen Sie weiterfahren — deshalb ist die Einspruchsfrist hier doppelt wichtig.
Entzug der Fahrerlaubnis: der harte Schnitt
Beim Entzug (§ 69 StGB bzw. § 3 StVG) erlischt die Fahrerlaubnis vollständig — typisch bei Straftaten wie Alkohol ab 1,1 Promille oder bei 8 Punkten in Flensburg. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden; je nach Anlass verlangt die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).
Dieser Abschnitt wird derzeit redaktionell erweitert.
Häufige Fragen
- Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
- Ein Fahrverbot dauert 1 bis 3 Monate — danach bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück. Beim Entzug erlischt die Fahrerlaubnis komplett: Sie müssen sie neu beantragen, oft mit Sperrfrist und gegebenenfalls MPU.
- Kann ich den Antritt des Fahrverbots verschieben?
- Ja — wenn in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, können Sie den Beginn innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst wählen (§ 25 Abs. 2a StVG). Das erlaubt es, das Verbot etwa in den Urlaub zu legen.
- Kann ein Fahrverbot ganz entfallen?
- In Ausnahmefällen kann das Gericht vom Regelfahrverbot absehen, meist gegen ein erhöhtes Bußgeld — etwa bei nachgewiesener beruflicher Existenzgefährdung oder Augenblicksversagen. Das erfordert eine gute Begründung im Einspruchsverfahren.
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